Bitte beachten:
Befolgen Sie bitte bei Ihrer Anreise und während Ihres Aufenthaltes in unserem Haus die aktuellen Verordnungen des Landes Schleswig Holstein (Kreis Ostholstein) zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus. Wir weisen Sie daraufhin, dass bei Nichtbeachtung ein Aufenthalt in unserem Haus nicht gewährt werden kann und beachtliche Strafgelder seitens der Ordnungsbehörden erhoben werden.
Alle Informationen und Verordnungen des Landkreises finden Sie hier: Website Landkreis Ostholstein
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